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EINFUHRERLAUBNIS FÜR HUNDE UND KATZEN

Folgendes gilt für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Kenia:

  • Das EU Heimtierausweis/Impfpass mit Name und Adresse des Einführenden
  • Aktuelles Gesundheitszeugnis, ausgestellt durch einen Tierarzt
  • Eine Gebühr in Höhe von € 57,00 pro Tier zahlbar nur per Überweisung oder EC-Kartenlesegerät in der Botschaft. Barzahlungen werden nicht akzeptiert
  • Ein DHL EXPRESSEASY PREPAID NATIONAL , selbstadressierter Rückumschlag für die Rücksendung des Impfpasses und der Einfuhrerlaubnis
  • Bearbeitungszeit: 2-3 Tagen bei Direktbeantragung mit EC-Kartenzahlung oder 5 - 8 Tagen bei Einreichung per Post.

Geben Sie bei einer Überweisung bitte Ihren vollständigen Namen und kurz den Grund der Zahlung oder den gewünschten Dienst an, legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Überweisung bei und senden Sie alles an die Botschaft. Dies erleichtert den Vorgang und wir können Ihren Antrag schneller bearbeiten. Klicken Sie hier für die Kontodaten.

Bestimmungen zur Einfuhr von Hunden und Katzen nach Kenia

1. Hunde und Katzen dürfen nur nach Kenia eingeführt werden, wenn:
(a) Für das Tier ein tierärztliches Zeugnis vorliegt, das höchstens fünf Tage vor Abreise aus dem Herkunftsland unterzeichnet wurde und das bestätigt, dass das Tier keine klinischen Symptome einer ansteckenden Krankheit aufweist.
(b) (i) Für das Tier ein gültiges Tollwut-Impfzeugnis vorliegt, mit Angaben zu

• der Art, dem Hersteller und der Chargennummer des Impfstoffes;
• dem scheinbaren Alter des Tieres zur Zeit der Impfung;
• dem Datum der Impfung.
(ii) Für Tiere, die höchstens sechs Monate vor Ankunft in Kenia gegen Tollwut geimpft wurden, ist ebenfalls ein von einem Amtstierarzt im Herkunftsland unterzeichnetes Impfzeugnis vorzulegen, das besagt, dass es am Herkunftsort des Tieres während der letzten sechs Monate in einem Umkreis von 50 km zu keinem Tollwutfall gekommen ist.

(c) Für das Tier ist ein Nachweis des Kapitäns des Flugzeugs oder Schiffes, in dem das Tier nach Kenia gereist ist, beizubringen, das besagt, dass das Tier das Beförderungsmittel zwischen der Abreise im Herkunftsland und der Ankunft in Kenia nicht verlassen hat und während der Reise keinen Kontakt zu anderen Hunden und Katzen hatte.

2. Tiere, die ohne die oben genannten Dokumente in Kenia eintreffen, werden auf Kosten des Besitzers für sechs Monate in Quarantäne genommen, außer-
(a) Hunden und Katzen, die direkt aus Australien, Irland, Neuseeland, Norwegen, Schweden oder dem Vereinigten Königreich eingeführt werden. Diese benötigen nicht die unter Paragraph 1 (b) genannten Dokumente;
(b) Tiere, die für weniger als 48 Stunden im Transit verbleiben, benötigen keine der in Paragraph 1 (b) genannten Dokumente, werden aber während dieser Zeit auf Kosten des Besitzers isoliert. Diese Tiere dürfen Kenia nur per Flugzeug oder Schiff verlassen.

3. Tiere, die auf anderem Wege als per Schiff in Mombasa oder per Flugzeug in Nairobi nach Kenia gelangen, müssen innerhalb von drei Tagen nach Ankunft dem nächsten Tierarzt gemeldet werden.

4. Wirksamkeit von Tollwutimpfungen - Die Gültigkeit eines Tollwut-Impfzeugnisses entspricht der angegebenen Dauer, für alle Hunde, die zum Zeitpunkt der Impfung älter als sechs Monate waren, sowie für alle Katzen, die zum Zeitpunkt der Impfung älter als vier Monate waren, vorausgesetzt, es wurde eine der nachfolgenden, zugelassenen Impfstoffe benutzt:
a) Phenolisierter (inaktivierter) Impfstoff:
Hunde und Katzen: Ein bis 12 Monate, nach Impfung.
b) Lebender avianisierter Impfstoff (Flury oder Kelev)
Hunde: Ein bis 36 Monate, nach Impfung.
Katzen: Ein bis 12 Monate, nach Impfung.