Geschäftsmöglichkeiten in Kenia

Kenia hat eine freie Marktwirtschaft mit der stärksten industriellen Basis in den Regionen Ost- und Zentralafrikas. Laut statistischen Schätzungen aus dem Jahre 2003 hat Kenia eine Bevölkerung von 32,2 Mio. verglichen mit 28,7 Mio. laut einer Volkszählung im Jahre 1999. Das ist ein Anstieg von etwa 3  Mio.

Somit leben etwa 40 % der gesamten Bevölkerung Ostafrikas (ca. 80 Mio.) in Kenia. Das macht das Land zu einem beträchtlichen Markt, zusätzlich zu seiner Bedeutung in Bezug auf strategische Investitionen, Tourismus und Handel. Es hat leichten Zugang zu den Exportmärkten des Gemeinsamen Ost- und Zentralafrikanischen Marktes (COMESA), des übrigen Afrikas, Asiens, des Nahen Ostens und sogar Europas. Als Verkehrs- und Kommunikationsknotenpunkt der Region, ist es wettbewerbsfähig im Handel mit fernen Ländern wie den USA, Kanada und Australien.  Der wachsende Handel mit den USA wurde vorangetrieben durch die AGOA (African Growth and Opportunity Act).

Die Mitgliedschaft in zahlreichen Handels- und Wirtschaftsorganisationen macht Kenia zu einem sicheren Geschäftspartner. Zu diesen Organisationen zählen u.a. die Welthandelsorganisation (WTO), die Welthandels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD), das Contonou-Abkommen zwischen Afrika, Karibik, Pazifik/Europäischer Union, der Internationale Währungsfonds, die Weltbank, der Ausschuss für Multilaterale Investitionssicherheit und die Afrikanische Handelsversicherung. Die Deutsch-kenianischen Investitionstätigkeiten werden darüber hinaus durch bilaterale Abkommen, vor allem das Doppelbesteuerungsabkommen, das 1977 von beiden Ländern unterzeichnet wurde, und den Vertrag zur Förderung und Sicherung gegenseitiger Investitionen, der am 7. Dezember 2000 in Kraft trat, gefördert.

WIRTSCHAFTS- UND REGULIERUNGSBEHÖRDEN IN KENIA

Der Handel mit Kenia wird durch etliche branchenspezifische Fach- und Dienstleistungseinrichtungen erleichtert. Diese Einrichtungen wurden modernisiert und umstrukturiert, um jeder Herausforderung gerecht zu werden. Sie helfen bei der Überwindung von Engpässen und bürokratischen Hürden, die Geschäftsvorhaben, Reisen oder Investitionen in Kenia behindern könnten.

Ziel dieser Organisationen ist es, dem Käufer kenianischer Produkte bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten zu helfen, Touristen mit dem Angebot an Orten und Attraktionen bekannt zu machen und dem Investor Geschäftsmöglichkeiten aufzuzeigen und geeignete Projekte zu starten.Zu diesen Institutionen gehören:

1) Das kenianische Eichamt
Das Eichamt entwickelt, überwacht und vereinheitlicht Normen für Waren und Dienstleistungen aus Kenia für den inländischen sowie den internationalen Gebrauch. Das Eichamt reguliert, kontrolliert und sichert außerdem die Qualität fremder Güter, die nach Kenia eingeführt werden, unter Einhaltung der internationalen Normenbestimmungen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kebs.org

2) Die kenianische Pflanzenschutzbehörde
Diese Behörde ist verantwortlich für die Erstellung und Einhaltung aller Pflanzenschutzbestimmungen für den Export und Import von und nach Kenia Sie ist eine zuverlässige, effektive, leistungsfähige und wettbewerbsfähige Behörde, die die Qualität landwirtschaftlicher Leistungen und Produkte sichert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kephis.org

3) Das kenianische Fernmeldeamt
Dieses Amt vergibt Lizenzen und reguliert das Fernmeldewesen, Funk und Postdienste in Kenia und fungiert als Partner für mögliche Investoren im Fernmelde- und Postsektor

Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.cck.go.ke

4) Das kenianische Zentrum für Wirtschaftsinformationen
Als Abteilung des Exportausschusses hat das Zentrum das Ziel, potentielle Importeure und Exporteure mit neuesten, zuverlässigen Wirtschaftsinformationen aus allen Unternehmensbereichen zu versorgen. Hier werden zahlreiche nationale Geschäftsinformationen aus verschiedenen Quellen gebündelt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.cbik.or.ke

5) Das Gartenbauamt
Diese Behörde ist eine halbstaatliche Institution, die Anbauer, Exporteure und Verarbeiter bezüglich der Vereinfachung und Verbesserung des Anbaus hochwertiger Gartenbauprodukte für den Export und den örtlichen Markt berät. Die Organisation vergibt ebenfalls Lizenzen an Exporteure von Gartenbauprodukten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kenyaweb.com

6) Das kenianische Fremdenverkehrsamt
Das Amt ist eine halbstaatliche Einrichtung zur Vermarktung Kenias als hervorragendes Reiseland.

Kenia ist ein perfektes Reiseziel für jeden, der auf der Suche nach Abenteuer, Entspannung, Kultur und Sport ist. Es bietet Touristen wildreiche Savannen, eine zeitlose, von der modernen Zeit unberührte Kultur, wunderschöne Strände und Korallenriffe, beeindruckende Wälder und märchenhafte, schneebedeckte Gipfel entlang des Äquators. Wüstenwanderer kommen hier ebenso auf ihre Kosten wie Besucher, die Entspannung im kühleren Hochland suchen. Diese Fakten sowie weitere Geheimnisse eines einzigartigen Ferien- und Safarilandes bringt das Fremdenverkehrsamt den Touristen nahe.

Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.magicalkenya.com

7) Kenya Tourist Development Corporation (KTDC)
Die Kenya Tourist Development Corporation wurde 1996 gegründet mit dem Hauptziel, die touristische Infrastruktur in Kenia aufzubauen. Seitdem hat die Organisation Investmentstrategien entwickelt und Partnerschaften mit ausländischen und einheimischen privaten Investoren gegründet.

Die KTDC berät Investoren in touristische Projekte auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiet. Als Vermittler zwischen anderen Entwicklungsinstitutionen und privaten Investoren mobilisiert die KTDC finanzielle Mittel zur Entwicklung der Tourismusbranche.
Mit Hilfe der KTDC-Einrichtungen können Investoren ihre Tourismusprojekte in Kenia vorantreiben.

Weitere Informationen bekommen Sie bei:
Kenya Tourist Development Corporation,
Utalii House
P.O. Box 42013
Nairobi
Tel. 00254-20-330820, 229751
Fax. 00254-20-227815
Email: ktdc@wananchi.com

8) Kenya Wildlife Service (KWS)
Diese Einrichtung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verantwortlich für die Erhaltung der Artenvielfalt und Nachhaltigkeit natürlicher Ressourcen in den Nationalparks und -reservaten. Als Organisation zum Schutz der Artenvielfalt verwaltet, schützt und bewahrt der KWS den natürlichen Reichtum des Landes, von dem die Tourismusbranche wirtschaftlich abhängt.

Die Einrichtung versucht aus diesem Grunde, dem kenianischen Volk durch Entwicklung und Förderung des Naturtourismus den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Der KWS könnte Ihr vertrauenswürdiger und zuverlässiger Partner in Bezug auf weltweiten Naturschutz sein und Investitionen in diesem Bereich sind jederzeit gern willkommen.

Weitere Informationen bekommen Sie bei:
Kenya Wildlife Service
P.O. Box 40241
Nairobi
Tel. 00254-20-600800
Fax. 00254-20-603792
Email:kws@kws.org
Webseite: www.kws.org

9) Amt zur Investitionsförderung (IPA)
Das Amt wurde 1986 als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet mit dem Ziel, private Investitionen in Kenia zu fördern Seit 2005 ist es ein One-Stop Shop für Investoren, die beabsichtigen ihr Geld in Kenia anzulegen Das IPA bietet Unterstützung bei der Antragstellung, Lizenzvergabe für neue Investitionsprojekte und bei der Organisation von örtlichen und internationalen Investitionsprojekten.

Bei der Vergabe von Investitionsprojekten arbeitet das IPA eng mit den entsprechenden Regierungsbehörden zusammen, um die notwendigen Zulassungen, Lizenzen und Genehmigungen zu erwirken. Nach der Projektgenehmigung stellt das IPA eine allgemeine Vollmacht aus, die es den Investoren erlaubt, sofort mit ihrem Projekt zu beginnen, während sie auf die notwendigen Lizenzen warten (ca. 6 Monate).

Das Zentrum ist die zentrale Anlaufstelle für jeden, der beabsichtigt in irgendeinem Wirtschaftszweig in Kenia zu investieren. Dort liegt eine Liste mit Projektvorschlägen vor, die leicht von jedem interessierten ansässigen oder ausländischen Investor eingesehen werden kann. Auf der IPA-Webseite und –Datenbank befindet sich darüber hinaus eine Liste mit allen in Kenia verfügbaren Investitionsmöglichkeiten.

Das IPA erreichen Sie unter:
The Investment Promotion Agency
National Bank Building
Harambee Avenue
P.O. Box 55704
Nairobi
Tel. 00254-20-221401/4
Fax. 00254-20-336663
Email: ipakenya@nbnet.co.ke
Webseite: www.investmentkenya.com

10) Amt für Exportzonen
Das kenianische Exportzonen-Programm wurde 1990 von der Regierung gestartet, um exportorientierten Unternehmen attraktive Investitionsmöglichkeiten innerhalb festgelegter Gebiete oder Zonen zu bieten. Ziel ist eine Erhöhung der Kapitalinvestitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Technologietransfer, Aufbau von Geschäftsverbindungen und Diversifizierung des Exports.

Dieses Programm wird vom Amt für Exportzonen verwaltet. Es bietet eine Reihe von Anreizen, um niedrigere Kosten, eine schnellere Durchführung, ein leichteres Vorgehen und eine höhere Rentabilität der Investitionen zu gewährleisten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
British American Centre,
Upper Hill
P.O. Box 50563
00200 Nairobi
Tel. 00254-20-271 2801/3/5/6
Fax. 00254-20-2713704
Email: epzahq@africanonline.co.ke
Webseite:www.epzakenya.com

11) Der Exportförderausschuss (EPC)
Der Ausschuss wurde 1992 von der kenianischen Regierung gegründet mit dem Hauptziel, Exporteure und Hersteller von Exportgütern und Dienstleistungen zu unterstützen und so die Leistungen der Exportbranche zu erhöhen.
Der Ausschuss ist eine oberste Nationalbehörde mit dem Auftrag, Kenias Export zu fördern, öffentliche und private Institutionen mit Interesse am Exportgeschäft zu koordinieren. Er bietet gezielte Förderung, wirbt für die Herstellung hochwertiger Exportgüter und Dienstleistungen mit einer hohen Wertschöpfung. Diese Aufgabe wird von Bereichsausschüssen erfüllt.

Käufer kenianischer Güter oder Dienstleistungen können die Leistungen des Ausschusses jederzeit nutzen.

Informationen zum Ausschuss finden Sie unter www.cbik.or.ke
oder

Export Promotion Council,Anniversary Towers, University way,P.O. Box 40247 Nairobi. Tel. 0025420-22834/8, Fax. 0025420-228539 oder 218013,Email: manager@cbik.or.ke

12) Die kenianische Teebehörde
Die Behörde wurde 1950 gegründet, um den Teeanbau und die Lizenzvergabe an Teehersteller zu regulieren Ihr technischer Bereich, die Teeforschungsstiftung, führt ebenfalls Forschungen im Bereich Teeanbau durch. In dieser Behörde sind alle Anbauer, Käufer, Verpacker, Agenten und andere Teehandelsinstitutionen verzeichnet.

Darüber hinaus ist die Behörde ein Vermarkter kenianischen Tees. Mit etwa 125.000 ha Teeanbau und einer Gesamtmenge von 250.000 t verarbeitetem Tee gehört Kenia zu den größten Teeanbau- und -exportländern. . 240.000 t werden exportiert und etwa 10.000 t im eigenen Land verbraucht. Tee ist somit der wichtigste Devisenbringer mit etwa 20%.

Die Teeindustrie beschäftigt ca. 3 Mio. Menschen direkt und indirekt und ist somit für die wirtschaftliche Stabilität und die infrastrukturelle Entwicklung der beiden ländlichen Gebiete von größter Bedeutung. In der Hafenstadt von Mombasa findet unter Aufsicht der ostafrikanischen Teehandelsgesellschaft die größte Teeauktion Ost- und Zentralafrikas statt, auf der 75 % des kenianischen Tees verkauft werden. .

Kenia bietet Investoren hervorragende Investitionsmöglichkeiten im Bereich Teeanbau, Herstellung, Export und Wertschöpfung. Weitere Informationen finden Sie unter www.teaboard.or.ke, und www.ktdateas.com

13) Die Kapitalmarktbehörde
Die Behörde wurde von der Regierung gegründet, um alle Bereiche der Kapitalmärkte zu fördern und Anreize zu geben für langfristige Investitionen in Produktionsprojekte. Sie stabilisiert dadurch den Finanzmarkt des Landes mit einem landesweiten System von Börsen- und Maklerdiensten und ermöglicht somit einen gewinnbringenden Aktien- und Wertpapierhandel und schützt die Interessen der Investoren. Aktien und Wertpapiere werden in der eingeführten Börse von Nairobi gehandelt.

Die Behörde betreibt einen Ausgleichsfond, um Investoren gegen finanzielle Verluste abzusichern, die aus dem Fehler eines Maklers oder Händlers entstanden sind. Investoren können also ohne Risiko die Einrichtungen der CMA nutzen, um in Kenia zu investieren.

Weitere Informationen finden Sie unter www.cma.or.ke oder:

The Capital Markets Authority

Reinsurance Plaza Taifa Road
P.O. Box
Nairobi
Tel. 00254-20-221910, 221869
Fax. 00254-20-228254
Email: corporate@cma.or.ke

Geschäftsverbände und -institutionen

Es gibt eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen oder Verbände, die eng mit der Regierung und internationalen Einrichtungen zusammenarbeiten, um Geschäftskontakte und Transaktionen in Kenia zu fördern. Dies sind:

1)  Die Nationale Industrie- und Handelskammer Kenias ist eine Dachgesellschaft für die kenianische Geschäftswelt. Sie berät die Regierung sowie die Handelsgemeinschaft über Tendenzen im einheimischen und internationalen Handel. Anders als in Deutschland, wo die Mitgliedschaft in der Handelskammer für Unternehmen zwingend ist, ist die Mitgliedschaft in Kenia freiwillig. Die Dachgesellschaft mit Hauptsitz in Nairobi betreibt landesweit Zweigstellen in allen großen Städten.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Kenya National Chamber of Commerce & Industry
P.O. Box 47024
Nairobi
Tel. 00254-20-220867
“ - 20-333468
Fax. 00254-20-334293
Email:inquiry@kenyachamber.com
oder Uncci@swiftkenya.com

2) Der kenianische Arbeitgeberverband wurde 1959 gegründet und vertritt die Gesamtinteressen der Arbeitgeber, hauptsächlich Investoren in allen Wirtschaftsbereichen Kenias. Weitere Informationen finden Sie unter  www.fke-kenya.org

3) Der kenianische Verband der Frischwarenexporteure ist eine Nichtregierungsorganisation. Sein Hauptziel ist die Förderung der Gartenbauindustrie mit Hilfe von Marktforschung, Exportförderung, technischer Unterstützung und Ausbildung der Mitglieder. In enger Zusammenarbeit mit dem kenianischen Pflanzenschutzamt, dem kenianischen Floristenverband und der Behörde zur Förderung des Gartenbaus sorgt er für die Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei kenianischen Frischwaren für den einheimischen Markt und den Export.

Weitere Informationen finden Sie unter www.africaonline.co.ke/fpeak

4)  Der kenianische Floristenverband ist eine von den Hauptbeteiligten der Floristikindustrie ins Leben gerufene Organisation zum verantwortungsvollen und umweltgerechten Anbau von Schnittblumen und ähnlichen Produkten, um Kenias Blumen wettbewerbsfähig und sicher für den einheimischen und den Exportmarkt zu machen. Der Verband hat strenge Regeln für die Mitglieder festgelegt, z.B. sechsmonatige Dauerprüfungen der Farmen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kenyaflowers.co.ke

5)  Der Internationale kenianische Verband für Fracht- und Lagerwesen
sorgt für Fairness, Professionalität und effizientes Management bei der Handhabung ein- und ausgehender Fracht. Importeure und Exporteure finden in den Mitgliedern verlässliche Partner für den Transport ihrer Güter zu den Märkten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Kenya International Freight & Warehousing Association
Bishop Garden Towers,
Bishops Road
P.O. Box 57969
Nairobi
Tel. 00254-20-2717071
“ -20-2727806
Fax. 00254-20-2722536
“ -20-213952
Email: kifwa@nbnet.co.ke

6) Die KEPSA (Kenya Private Sector Alliance) ist ein Dachverband des Privatsektors in Kenia. Geschäftsleute, die Kontakt zu Produzenten, Dienstleistern oder Firmen in Kenia suchen, können sich vertrauensvoll an diese Dachorganisation wenden. Über die KEPSA finden Investoren, Händler, Dienstleister oder Verbraucher Einrichtungen, die auf dieser Webseite nicht genannt sind.

Weitere Informationen finden Sie unter
Kenya Private Sector Alliance,
Bishops Garden Towers- 1st Floor Bishops Road,
P.O. Box 3556, 00100
Nairobi, Kenya
 
Tel. 00254-20-2730371/2,
Fax. 00254-20-2730374
Email:kepsa@kenyaweb.com

7) Der kenianische Herstellerverband wurde 1959 als einziger Vertreter der Hersteller in Kenia gegründet mit dem Ziel, den Industrialisierungsprozess in Kenia durch eine wettbewerbsfähige produzierende Industrie auf einem freien Markt zu fördern. .

Weitere Informationen finden Sie unter www.kenyamanufacturers.org