EINREISE- / ARBEITS- UND AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen werden für langfristige Beschäftigungsverhältnisse, Investitionen, Handel und Berufsausübung an Personen ausgegeben, deren Anwesenheit und Arbeit dem Wohl Kenias dienen. Sondergenehmigungen mit einer Gültigkeit von 90 Tagen können für kurzfristige Tätigkeiten ausgegeben werden.

Information über alle Anträge auf eine Einreise- und Arbeitserlaubnis finden Sie auf: https://fns.immigration.go.ke/infopack/permits/

DREHGENEHMIGUNG

BESTIMMUNGEN FÜR EINE DREHGENEHMIGUNG

Bitte senden Sie alle Anträge für eine Drehgenehmigung in Kenia an:

The Film Licensing Office
Department of Film Services

Ministry of Information and Communications
P.O. Box 74934 - 00200
Nairobi, Kenya
Tel: +254-20-650501/650120/1/2/3
Fax: +254-20-553003/553849

Email: licensing@filmservices.go.ke

Örtliche Filmagenten:

  1. Private Produktionsfirmen oder Personen werden gebeten, ihre Anträge über einen beim Ministerium registrierten örtlichen Agenten einzureichen. Dies ist obligatorisch für alle Anträge auf Drehgenehmigung für Spiel- und Dokumentarfilme.
  2. Regierungsbehörden können ihre Anträge über die örtlichen Agenten oder das Außenministerium einreichen.

Antragsfristen:

  • Anträge für die Drehgenehmigung von Dokumentar- oder Werbefilmen sind mindestens vierzehn (14) Tage vor Ausgabe einer Dreherlaubnis beim Ministerium einzureichen.
  • Anträge auf eine Drehgenehmigung für Spielfilme sind mindestens dreißig (30) Tage vor Drehbeginn einzureichen.

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  1. Formelles Antragsschreiben
  2. Ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag - mit Kopie
  3. Namensliste ausländischer Mitarbeiter mit Nationalität, Passnummer und -ablaufdatum.
  4. Drehbuch und Synopse oder Storyboard
  5. Liste der zu importierenden Filmausrüstung, einschließlich des Werts jedes Ausrüstungsteils, etc.