Embassy of Kenya in Germanywith accreditation toPoland and Czechia
"In Kenia ist die Menschheit zu Hause." - S.E. Staatspräsident William S. Ruto
Ab dem 01.01.2024 ist eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) für JEDEN Besucher (Ausländer, außer Staatsbürger der EAC-Mitgliedsstaaten), einschließlich Kleinkinder und Kinder, zur Einreise in die Republik Kenia erforderlich.
Diese ist über folgenden Link zu beantragen: www.etakenya.go.ke
Es NICHT möglich, eine eTA bei Einreise zu beantragen!
ALLE bereits bezahlten und ausgestellten eVisa sind gültig und erlauben die Einreise nach Kenia bis zu dem Ablauf ihrer Gültigkeit. Sie benötigen keine eTA wenn Sie im Besitz eines gültigen Visums sind.
Es ist nicht mehr möglich, ein eVisum zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter Konsularabteilung -> eTA bzw. unter den FAQ der eTA-Webseite.