VISA-BESTIMMUNGEN
Finden Sie heraus, ob Sie ein Visum für Kenia benötigen hier.
WICHTIGE HINWEISE!!!
1. BEANTRAGUNGSZEITRAUM
Stellen Sie den Antrag für ein Visum frühstens 8 Wochen vor der Einreise. Nach Ausstellung des Visums müssen Sie innerhalb von 90 Tagen einreisen. Austellingsdauer is 1-5 Tagen.
2. GELBFIEBERIMPFUNG
Die Botschaft informiert, dass Reisende, die von oder über Gelbfieberländer nach Kenia einreisen, von jetzt ab bei der Ankunft eine Gelbfieberimpfung nachweisen müssen. Es wird empfohlen, einen Mediziner zu kontaktieren.
3. BEFREIUNG VON DEN VISUMGEBÜHREN FÜR KINDER UNTER 16 JAHREN
Ab dem 1. Februar 2016 sind Kinder unter 16 Jahren, die begleitet nach Kenia einreisen, von den Visumgebühren befreit. Bitte schicken Sie keine Anträge für Kinder unter 16 Jahren, da diese KEIN Visum benötigen.
4. Online (eVisa) bekommen Sie NUR auf der Webseite: www.evisa.go.ke
a) Alle Antragsteller müssen sich mit einer eigenen Emailadresse registrieren.
b) Jeder Antragsteller muss im Besitz folgender Unterlagen sein, um ein eVisa zu beantragen:
Einen nationalen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten bei Einreise. Die Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer und bestimmte Nationalitäten (siehe Länderliste unten) müssen ein "Referred Visa" (genehmigungspflichtiges Visum) beantragen.
Ein digitales biometrisches Passfoto
Eine Kreditkarte
Die Flugbestätigung und/oder Reiseplan
c) Das eVisum am besten erst frühestens zwei Monate vor Einreise beantragen. Ab Ausstellungsdatum haben Sie 90 Tage Zeit, um einzureisen. Ihre Aufenthaltsdauer in Kenia wird von dem Grenzbeamten vor Ort eintschieden, darf aber maximal 90 Tagen betragen. Alle Aufenthalte über 90 Tagen mussen bei dem Department of Immigration beantragt werden.
WICHTIGE HINWEISE:
1. Die Bearbeitungsgebühren für das eVisum werden NICHT zurückerstattet.
2. Unvollständige Anträge werden abgelehnt.
3. Der Besitz eines eVisums garantiert nicht die Einreise in die Republik Kenia. Über die endgültige Einreise entscheiden die kenianischen Grenzbehörden.
4. Der Inhaber eines eVisums darf ohne die entsprechende Arbeitsgenehmigungen keine Geschäfte tätigen oder bezahlten Tätigkeiten nachgehen. Das eVisum wird in solch einem Fall für ungültig erklärt.
5. Das eVisum muss VOR der Einreise beantragt werden.
6. Nach einem erfolgreichen Beantragungsprozess können Sie Ihr eVisum von Ihrem eVisum-Online Konto herunterladen. Sie bekommen KEINE Emailbestätigung.
7. Der eVisum-Ausdruck muss bei der Einreise vorgelegt werden.
Folgenden Ländern Benötigen Ein Referred Visa
REISENDE AUS FOLGENDEN LÄNDERN BENÖTIGEN EIN GENEHMIGUNGSPFLICHTIGES VISUM (referred visa) -
DER ANTRAG MUSS ONLINE AUF WWW.EVISA.GO.KE GESTELLT WERDEN
- AFGHANISTAN
- ARMENIEN
- DEMOKRATISCHE VOLKSREPUBLIK KOREA (ZUVOR NORDKOREA)
- IRAK
- JEMEN
- KOSOVO
- LIBANON
- LIBYEN
- PALAESTINA
- SOMALIA
- SYRIEN
- TADSCHIKISTAN
ACHTUNG: ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN.
2) Staatenlose oder Personen ohne gültigen Reisepass oder andere, in ihrem Heimatland ausgestellte Reisedokumente. Dazu gehören auch anerkannte Flüchtlinge mit einem UN-Flüchtlingspass.
Staatsbürger anderer, oben nicht genannter Länder, können ein eVisum oder das durch die Botschaft ausgestellte Visum beantragen, wenn sie die genannten Anforderungen erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie unter Visabestimmungen.
Folgender Länder Benötigen Kein Visum
STAATSANGEHÖRIGE FOLGENDER LÄNDER BENÖTIGEN KEIN VISUM FÜR EINE EINREISE NACH KENIA:
ANTIGUA UND BARBUDA
BAHAMAS
BARBADOS
BELIZE
BOTSWANA
BRUNEI DARUSSALAM
ZYPERN
ÄTHIOPIEN
FIJI
GAMBIA
GHANA
GRENADA
JAMAIKA
KIRIBATI
LESOTHO
MALAWI
MALAYSIA (FÜR WENIGER ALS 30 TAGE)
MALEDIVEN
MAURITIUS
NAMIBIA
NAURU
PAPUA-NEUGUINEA
SAMOA
SAN MARINO
SEYCHELLEN
SINGAPUR
SIERRA LEONE
SALOMON-INSELN
SAMBIA
SIMBABWE
ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN
ST. LUCIA
SWASILAND
TANSANIA
TONGA
TRINIDAD & TOBAGO
TUVALU
UGANDA
VANUATU
ACHTUNG: ÄNDERUNGEN SIND VORBEHALTEN.
Häufig Gestellte Fragen
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